Herzlich Willkommen auf der Homepage des Deutsches Konsulat Las Palmas de Gran Canaria
Mit Wirkung vom 3. Mai 2013 ist die Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche in Kraft getreten - Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 27. April 2013, BGBl. I S. 962.
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Wenn Sie als deutscher Staatsbürger nach Spanien ziehen ist es nicht notwendig sich bei der Botschaft „anzumelden“. Diese sog. „konsularische Einschreibung“ wurde bereits vor Jahrzehnten abgeschafft.
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Leben und Arbeiten
Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen", kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen; auch international unter dem Kürzel CITES bekannt.
Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES)
Die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 (RL) bestimmt den rechtlichen Rahmen für die Aufgaben der Korruptionsprävention in der Zentrale des Auswärtigen Amts ...
Korruptionsprävention
Der neue Personalausweis ist jetzt auch beim Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria erhältlich.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin unter der Telefonnummer 928 491 880, ab 13 Uhr die 928 491 870...
Personalausweis
Interkulturalität ist ein Gut, dass in unserer globalen Gesellschaft einen hohen Stellenwert hat, das aber auch gepflegt und gelebt werden muss. Daher hat das Konsulat am 13.05. und 14.05.2013 in der ...
Literaturtreffen